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EIN NEUES URHEBERRECHT IN EUROPA – Plattformhaftung und mehr Geld für Urheber und Künstler?

Datum: 2.7.2019 / 19:00 - 21:00 Uhr
Referent: Diverse
Moderation: Bernd Zanetti, Geschäftsführer der Akademie der Deutschen Medien
Teilnehmer: Mitglieder
Ort / Anfahrt: Design Offices Highlight Towers, Mies-van-der-Rohe Straße 8, Tower 2, 80807 München

Einlass ab 18:30 Uhr / Beginn 19:00 Uhr

Auf dem Abendgespräch stellen Experten von Google, Netflix und der Medienrechtskanzlei Lausen zwei zentrale Regelungsbereiche der Richtlinie vor und diskutieren deren Folgen für Plattformen und Rechteinhaber.

Erfahren Sie mehr über:

  • zwei zentrale Regelungsbereiche des Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform
  • die neuen Grundsätze der Plattformhaftung
  • die sich daraus ergebenden Änderungen im deutschen Recht und
  • die Auswirkungen auf die derzeitige Verwertungs- und Vergütungspraxis

Die Teilnahme an dem Abendgespräch ist kostenlos für die Mitglieder des Marketing Club München! Da die Plätze jedoch begrenzt sind, bitten wir Sie um eine Anmeldung unter https://www.medien-akademie.de/abendgespraeche/

 

Referenten:

Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte

Dr. Georg Nolte, Legal Counsel (Litigation and Copyright), Google Germany

Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Lausen Rechtsanwälte

Katharina Hiersemenzel, Director Public Policy, EMEA, Netflix

 

Was steht wirklich in Art. 17? Neue Grundsätze der Plattformhaftung

Welchen Effekt hat die Richtlinie auf Plattformen und Rechteinhaber? Welche Plattformen sind neben YouTube und Facebook eigentlich betroffen? Was müssen Plattformen und Rechteinhaber jetzt tun? Ab wann greifen die neuen Regeln? Welchen Umsetzungsspielraum gibt es hier noch für die Mitgliedstaaten? Welche Technik ist jetzt gefragt? Wie können Zitate, Satire, Kritik und Meinungsfreiheit am besten geschützt werden? Werden die Einnahmen von Urhebern steigen?

Trotz aller Proteste hat das Europäische Parlament die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Kein Gesetzesvorhaben im Bereich des Urheberrechts war jemals so umstritten wie diese Richtlinie.

Einigkeit herrschte nur hinsichtlich zweier Ziele: Das Urheberrecht muss reformiert werden, denn die aktuelle EU-Urheberrechtsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2001 und damit quasi aus der Steinzeit des Internets. Außerdem war man sich einig, dass Urheber und Künstler besser geschützt und vergütet werden sollen.

Kommission, Rat und Parlament der EU haben um nahezu jedes Wort in den zentralen Vorschriften der Richtlinie heftig diskutiert. Lobbyisten, Verbände und Konzerne haben für ihre Positionen gekämpft. Die Menschen sind gegen die Richtlinie auf die Straße gegangen, weil sie Zensur und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchten. Zu Recht?